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Das sollten Sie wissen!!!
  • Allgemeine Information
     
    Jobsuche mit- und ohne Vermittlungsgutschein
     
    Als Fachkraftvermittlung arbeite ich nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages entweder auf Basis eines Vermittlungsgutscheins (VGS) oder auf Honorarbasis. Liegt ein Vermittlungsgutschein (VGS) vor, ist die Vermittlung für den Bewerber kostenfrei. Erfolgt eine Vermittlung auf Honorarbasis, sind die vereinbarten Honorarkosten - nur nach erfolgreicher Vermittlung - durch den Bewerber selbst zu begleichen. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt dann vor, wenn zwischen Arbeitgeber und Bewerber ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
     
    Nach Auswertung Ihrer Bewerbungsunterlagen und vorheriger Rücksprache mit Ihnen, vereinbare ich für Sie ein Vorstellungsgespräch mit dem neuen Arbeitgeber. Vom Einzelfall abhängig, kann bei Bedarf auch eine ein- bis zweitätige Probearbeit oder ein Eignungspraktikum vereinbart werden. Alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen lasse ich Ihnen zeitnah zukommen.
     
    Ich bin- und vertrete keine Zeitarbeitsfirma und vermittle ausschließlich in Festanstellungsverhältnisse.
     
  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen
     
    • Vermittlungsvertrag
      + vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • Bewerberprofil
      + vollständig ausgefüllt
    • Vermittlungsgutschein (VGS)
      • Info zum Vermittlungsgutschein
        Zuständig für die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins (VGS), ist die für Sie zuständige Arbeitsagentur oder ARGE. Grundsätzlich steht Ihnen ein Vermittlungsgutschein nach 6-wöchiger Erwerbslosigkeit mit Leistungsbezug zu. Einzelheiten dazu klären Sie bitte vorher mit Ihrem zuständigen Vermittler in der Arbeitsagentur oder ARGE.
    • Komplette Bewerbung:
      + aktuelles Lichtbild
      + unterschriebener Lebenslauf
      + Arbeitszeugnisse und/oder Referenzen der letzten beiden Arbeitgeber
       
    Auf der Seite "Unterlagen" werden Ihnen alle erforderlichen Vorlagen als Download zur Verfüng gestellt.

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