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Preisliste/Vermittlungskonditionen
 
Arbeits- oder Fachkraftvermittlung kann nicht kostenlos sein. Wer damit wirbt, handelt unseriös. Die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis kann bestenfalls ohne Eigenkosten für den Bewerber/Arbeitsuchenden oder Arbeitgeber sein. Jede Vermittlungstätigkeit - erfolgreich oder nicht erfolgreich - verursacht Kosten. Entscheidend ist die Frage, wer die Kosten trägt.
  • Vermittlung ohne Eigenkosten für den Bewerber/Arbeitsuchenden oder Arbeitgeber
    Die Vergütung der Vermittlungskosten erfolgt durch einen Vermittlungsgutschein (VGS). Dazu ist die Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines der zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE erforderlich.
     
    Das Kostenrisiko trägt der Vermittler!
     
  • Vermittlung mit Eigenkosten für den Bewerber/Arbeitsuchenden
    Das Vermittlungshonorar trägt der Bewerber selbst. Die Kosten der Vermittlung betragen 25% inkl. ges. MwSt., des künftigen mtl. Bruttoeinkommens, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
     
    Das Kostenrisiko trägt der Vermittler!
     
  • Vermittlung mit Eigenkosten für den Arbeitgeber
    In bestimmten Fällen wird das Vermittlungshonorar vom zukünftigen Arbeitgeber getragen. Das trifft i.d.R. für die Vermittlung hoch qualifizierter Fachkräfte zu, die im Auftrag eines Unternehmens gesucht werden.
     
    Das Kostenrisiko trägt der Vermittler!
     

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